Ausschließlich NICHT touristische Übernachtungen

Bis vorr. 30.03.20 dürfen wir Gäste zu privaten, nicht touristischen Zwecken nicht mehr beherbergen.
Laut Allgemeinverfügung der bayrischen Staatsregierung vom 17.03.2020:
“Untersagt ist der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben und die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken. Hiervon ausgenommen sind Hotels, Beherbergungsbetriebe und Unterkünfte jeglicher Art, die ausschließlich Geschäftsreisende und Gäste für nicht private touristische Zwecke aufnehmen.“
Touristische Übernachtungen sind ab sofort bis auf Weiteres nicht erlaubt. Durch die Allgemeinverfügung werden momentan nur für touristische Übernachtungen bis einschließlich 30. März 2020 die gegenseitigen Leistungspflichten aufgehoben. D.h., der Gast hat keinen Anspruch im Hotel aufgenommen zu werden, andererseits hat das Hotel keinen Anspruch auf Bezahlung des Übernachtungspreises. Vorauszahlungen müssen wieder zurückerstattet werden. Touristische Übernachtungen müssen sofort beendet und die Gäste gebeten werden, das Haus zu verlassen.